Leistungsauftrag der Kulturkommission

1.                 DIE KOMMISSION

 

a.              fördert und unterstützt das kulturelle und künstlerische Leben in der Gemeinde, insbesondere durch kulturelle Veranstaltungen sowie längerfristige Kulturprojekte und die Erweiterung des Bildungsangebotes.

 

b.                  berät den Gemeinderat in Fragen des Kulturlebens und -schaffens, im speziellen Fall namentlich auch beim Erwerb von Kunstwerken durch die Gemeinde.

 

c.                  orientiert sich an ihrer internen Themenliste und erstellt ein Jahresprogramm zuhanden des Gemeinderates im Rahmen ihres Budgets.

 

d.                 fördert die Kulturschaffenden in der Gemeinde und pflegt Kontakt mit ihnen.

 

e.                  beurteilt Beitragsgesuche und Eingaben seitens der Rooter Bevölkerung und von auswärts und stellt Antrag an den Gemeinderat.

 

f.                  (vertritt den Gemeinderat bei kulturellen Anlässen soweit sie beauftrag wird.)

 

 

1.2           Spezielle Kompetenzen:

Die Kommission reicht die visierten Rechnungen im Rahmen des bewilligten Budgets der Gemeindebuchhaltung ein. Für spezielle Ausgaben sind Gesuche um Kreditbewilligung an den Gemeinderat zu richten. Zu ihren Veranstaltungen lädt die Kulturkommission die Bevölkerung ein. Für ihre Veranstaltungen kann sie die notwendigen Verträge (inkl. Versicherungen) direkt abschliessen.

 

1.3           Besondere Regelungen:

Die Kommission ist berechtigt, im Rahmen ihrer Aufgaben und Kompetenzen selbständig Korrespondenzen nach aussen zu führen.

 

Im Übrigen wird auf das Beitragsreglement der Gemeinde Root und auf die Regelung über die Entschädigung der Kommissionen der Einwohnergemeinde verwiesen.

 

 

Gemeinderat Root


 

                                                       

Klaus Peter Schmid

Gemeindepräsident

André Wespi

Gemeindeschreiber